MTV-Hygiene-Konzept

neue Regelungen treten in Kraft

Aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die ab heute Sa. 04.12.2021 gelten, haben sich die Regelungen des MTV Stuttgart angepasst.

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G+ -Regelung in den Gebäuden.

 

Die Teilnahme an Sportgruppen in den Sportgebäuden ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Nachweis vorzeigen können.

 

Nicht notwendig ist der Test bei Nachweis der 3.Impfung bzw. bei Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt sowie bei Genesenen, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr alt ist (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäure Nachweis / PCR-Test erfolgen).

 

Dies gilt sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

Die Ausnahmeregelungen gelten natürlich weiterhin wie vorgegeben.

 

Für Kurse und Sportbetrieb auf den Außenflächen gilt die 2G Regel sowie die Kontroll- und Dokumentationspflicht.

 

Für unorganisierten Sport auf unserem Außengelände gilt 2G. Dies muss aber nicht dokumentiert werden.

 

Es gibt nur noch eine Ausnahmeregelung für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag oder Selbstständige. Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen (ab Minijob-Basis 450,- Euro). Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.

Hier gilt 2G.