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Neue Hygieneregelungen MTV Stuttgart | |
» gütlig ab 12.01.2022 | |
FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen ab 18 Jahre (Foto: Adobe Stock) Die Alarmstufe II bleibt bestehen (Quelle: Threema Regierung BW) Regelungen zur Isolation und Quarantäne (Quelle: Threema Regierung BW) | Aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die ab Mittwoch 12.01.2022 gelten, haben sich die Regelungen des MTV Stuttgart angepasst. Die wichtigsten Änderung ist eine FFP 2 Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in den Innenräumen. Die Teilnahme an Sportgruppen in den Sportgebäuden ist nur noch Beteiligten mit 2 G+ gestattet. Die wichtigsten Änderungen: FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren müssen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2-Maske tragen. Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch: Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre. Die zusätzlichen Ausnahmeregelungen gelten natürlich weiterhin wie vorgegeben. Für Kurse und Sportbetrieb auf den Außenflächen gilt die 2G Regel sowie die Kontroll- und Dokumentationspflicht. Für unorganisierten Sport auf unserem Außengelände gilt 2G. Dies muss aber nicht dokumentiert werden. Euer Team des MTV Stuttgart Corona Regeln - Auf einen Blick - https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Corona_2022/220111_Cor Neue Corona VO Sport gültig ab 13.01.2022 Hygieneregelungen MTV Stuttgart (PDF) |
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