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Kindersportschule (KiSS)

  Aktuelle Informationen zur Alarmstufe
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 » ab Mittwoch, 17.11.2021
 
MTV Stuttgart 1843 e.V. -
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Alarmstufe in Baden Württemberg ab 17.11.2021

Ab Mittwoch, 17.11.2021 gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe.

Dies bedeutet für den MTV Stuttgart und seine Angebote folgendes:

1.In geschlossenen Räumen gilt die 2-G Regelung, d.h. nur wer geimpft, genesen ist darf am Sportbetrieb teilnehmen.

2.Beim Sport im Freien, der bisher ohne Einschränkungen möglich war, gilt ebenfalls die 3-G Regel. Für Ungeimpfte ist als Testnachweis neuerdings ein PCR-Test erforderlich.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung*:

1.Kinder bis einschließlich 5 Jahrern

2.Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

3.Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

4.Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

5.Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

6.Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

7.Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Das kurzfristige Betreten der Sportgebäude oder des Geländes z. B. zum Bringen und Abholen der Kinder ist ohne Vorlage eines 3-G-Nachweise möglich.

Da wir als Verein im Bereich Sport angesiedelt sind, gelten alle Schüler*innen als getestet und fallen unter die Ausnahmen zur PCR Pflicht und 2G Beschränkung.

Ihr Team des MTV Stuttgart

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg (PDF)


 

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Autor: Marc Salzer - eingestellt am 16.11.2021 um 16:36 Uhr







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