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Aktuelle Informationen zur Alarmstufe | |
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» ab Mittwoch, 17.11.2021 | |
Alarmstufe in Baden Württemberg ab 17.11.2021 | Ab Mittwoch, 17.11.2021 gilt in Baden Württemberg die Alarmstufe. Dies bedeutet für den MTV Stuttgart und seine Angebote folgendes: 1.In geschlossenen Räumen gilt die 2-G Regelung, d.h. nur wer geimpft, genesen ist darf am Sportbetrieb teilnehmen. 2.Beim Sport im Freien, der bisher ohne Einschränkungen möglich war, gilt ebenfalls die 3-G Regel. Für Ungeimpfte ist als Testnachweis neuerdings ein PCR-Test erforderlich. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung*: 1.Kinder bis einschließlich 5 Jahre 2.Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind 3.Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) 4.Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich) 5.Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich) 6.Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) 7.Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) Das kurzfristige Betreten der Sportgebäude oder des Geländes z. B. zum Bringen und Abholen der Kinder ist ohne Vorlage eines 3-G-Nachweise möglich. Da wir als Verein im Bereich Sport angesiedelt sind, gelten alle Schüler*innen als getestet und fallen unter die Ausnahmen zur PCR Pflicht und 2G Beschränkung . Ihr Team des MTV Stuttgart ![]() ![]() ![]() ![]() |
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