Abteilungs-News
Kindersportschule (KiSS)
Neue Corona Verordnung ab 16.08.21 | |
» Geimpft, getestet, genesen | |
Geimpft, getestet, genesen? Es gilt die 3G-Regel! Seit Montag, den 16.08.21 gilt die neue Corona-Verordnung. Der Sportbetrieb in geschlossenen Sportstätten ist nur mit der 3G Regel gestattet. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist die Vorlage eines Testnachweises nicht erforderlich. |
« zurück | Autor: Marc Salzer - eingestellt am 07.09.2021 um 20:27 Uhr |