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Neue Corona Verordnung ab 16.08.21 | |
» Geimpft, getestet, genesen | |
Geimpft, getestet, genesen? Es gilt die 3G-Regel! Seit Montag, den 16.08.21 gilt die neue Corona-Verordnung. Der Sportbetrieb in geschlossenen Sportstätten ist nur mit der 3G Regel gestattet. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist die Vorlage eines Testnachweises nicht erforderlich. |
« zurück | eingestellt am 17.08.2021 um 14:18 Uhr |