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MTV info 1-2015 - UNTER GENERALVERDACHT ...

TEXT DR. KARSTEN EWALD, GESCHÄFTSFÜHRER UNTER GENERALVERDACHT Eigentlich sollte uns dieses Gesetz nicht kümmern, zumal die Honorare in den Kursbereichen noch einmal deutlich höher liegen, denn hier befinden wir uns im Wettbewerb mit zahlreichen privaten Anbietern um die besten Mitarbeiter. Das Problem ist aber, dass der Gesetzgeber uns dies nicht glaubt. Man geht vielmehr davon aus, dass alle Arbeitgeber das Gesetz unterlaufen wollen. Auch der MTV steht unter diesem Generalverdacht und muss die Gesetzestreue mit hohem büro- kratischem Aufwand beweisen. Ich habe die Regeln zum Gesetz in der Stuttgarter Zeitung als „bürokratisches Monster“ bezeichnet. Hinzufügen möchte ich, dass diese Regeln offensichtlich von echten Bürokraten entwickelt wurden, ohne Bezug zur Praxis, ohne Verständnis für unternehmerisches Handeln, von Leuten also, denen Arbeitgeber per se schon mal suspekt zu sein scheinen. Anders ist es nicht zu erklären, dass wir extra eine neue Stelle schaffen müssten, um alle Regeln exakt einzuhalten. Wir schaffen gerne neue Arbeitsplätze, seit 2002 waren es 16 Festanstellungen und ca. 40 Minijobs. Neue Stellen ja, aber dann im Sportbetrieb und nicht in der Verwaltung. Um eine schlanke Verwaltungsstruktur zu erhalten, sind wir zunehmend dazu übergegangen, im Minijobbereich Pau- schalverträge abzuschließen. Die Trainer erhalten also einen Vertrag mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung – zeitgemäße Vereinbarungen mit hohem UNTER GENERALVERDACHT Grad an Selbstverantwortung zu gleich- bleibenden Honoraren über das gesamte Jahr. Alle Beteiligten waren zufrieden. Das ist jetzt vorbei, denn die Trainer sollen nun jede einzelne Stunde protokol- lieren und wöchentlich einreichen. Das betrifft übrigens auch alle Festangestellten, vom Sportlehrer über die Servicekraft bis hin zum Hausmeister. Was für ein gewal- tiger Aufwand, denn diese Stundenzettel müssen auch aktiv eingefordert, erfasst und archiviert werden.Doch damit nicht genug. Wir haben noch andere Mini- jobber beim MTV, die aus verschiedenen Gründen nach Stunden abrechnen. Aber auch hier gibt es nun Probleme, die die gewachsenen und bewährten Struktu- ren der Sportvereine tangieren. Diese Strukturen basieren auf einem Verständnis ehrenamtlicher Tätigkeiten, ohne die kein gemeinnütziger Verein existieren kann. Beim MTV sind über 100 Mitglieder in den Abteilungsleitungen ehrenamtlich und völlig entgeltfrei tätig. Im Rahmen der Übungsleiterpauschale sind beim MTV über 150 Übungsleiter aktiv. Die Bezahlung dieser Übungsleiter heißt hier Aufwandsentschädigung und beträgt in der Regel 8 Euro je Übungseinheit. Allerdings vergüten wir seit jeher keine Einsätze an Wochenenden (Wettkämpfe und Ligabetrieb) oder in den Ferien (Trainingslager). Dies sind also wirklich freiwillige, ehrenamtliche und unbezahlte Tätigkeiten, ohne die wir unsere Angebote zu den derzeitigen Mitgliedsbeiträgen nicht aufrechterhalten könnten.Wenn nun einer dieser Übungsleiter durch eine gestiegene Zahl an Übungsstunden mehr erhalten soll als 200 Euro im Monat, muss er im Minijob angemeldet werden.Nichts Besonderes – zumindest bisher. Doch nun entfaltet das Mindestlohngesetz seine zerstörerische Wirkung. Im Gegensatz zu vorher wird es nun diesen Trainern nicht mehr freigestellt, sich zusätzlich ehren- amtlich und freiwillig zu betätigen. Jetzt müssen alle Stunden aufgeführt werden, auch die an Wochenenden oder in den Ferien. Die zuvor freiwillige unentgeltliche Tätigkeit wird nun durch den Gesetzgeber nicht mehr toleriert. Das Mindestlohnge- setz verpflichtet den MTV, auch diese Einsätze mit 8,50 Euro / Stunde zu be- zahlen. Da kann der Trainer sagen was er will, er wird unfreiwillig zum „Begünstig- ten“. Das bedeutet: Um Gesetzestreue und Gerechtigkeit gleichermaßen zu ver- wirk- lichen und die Kosten im Zaume zu halten müsste der MTV entweder … Das neue Gesetz zum Mindestlohn meint es gut. Aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Es bezieht sich auf alle Angestellten, also auch auf die so genannten Minijobber, die 450 Euro im Monat netto verdienen dürfen (zzgl. 30% Arbeitgeber-Abgaben). Es bezieht sich ausdrücklich nicht auf die so genannten Übungs- leiterpauschalen. Hier darf jeder Übungsleiter bis zu 200 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen. Beim MTV sind rund 150 Übungsleiter im Pauschalbereich tätig. Der MTV Stuttgart zahlt derzeit für Trainer und Übungsleiter 8 Euro (Netto) pro 45 Minuten-Einheit, also 10,66 Euro auf 60 Minuten (zzgl. Abgaben 13,87 EURO) und liegt somit weit über den gesetzlichen Anforderungen von 8,50 Euro Brutto-Stundenlohn. Beim MTV arbeiten derzeit 80 Minijobber/innen. 8 MTV INFO

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